Multiplayer-Regeln

Aus Minecracy
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Dies sind die Regeln, die generell und immer auf unserem Server gelten.

Präambel

Es gilt der Grundsatz des freundlichen, gemeinschaftlichen und selbstverständlichen Miteinanders. Eventuelle Streitigkeiten sind bestenfalls ohne Einbezug der serverbezogenen Moderation oder der spielinternen Rechtsprechung beizulegen. Diese Regeln existieren, um allen Spielern ein fröhliches, gemeinsames Zusammenspielen auf dem Server zu ermöglichen.

Über diese Regeln

  • Diese Regeln gelten universell auf dem gesamten Multiplayer-Server inklusive der Nether- und Creativewelt. Einzelne Bestimmungen, die nur in Teilen der Welt gelten, sind gekennzeichnet.
  • Diese Fassung der Regeln ist vollständig.
  • Gegen Regelverstöße kann Klage vor Gericht eingereicht werden, soweit der Täter der geschädigten Person bekannt ist.
  • Regelverstöße, sofern nicht geahndet, verfallen 6 RL-Monate nach dem allgemeinen Bekanntwerden. Sie können dann nicht mehr verfolgt werden.

Genehmigungen und Abstimmungen

  • Cheating ist nur mit einer Genehmigung erlaubt, die per Abstimmung eingeholt werden kann.
  • Die Aufnahme einer neuen Person in Minecracy bedarf ebenfalls einer Genehmigung per Abstimmung. Die entsprechende Abstimmung darf von einer bereits aufgenommenen Person eingeleitet werden, sobald sichergestellt werden kann, dass die interessierte neue Person die Regeln befolgt.
  • Eine Abstimmung über einen Antrag/Genehmigung gilt als beendet, wenn entweder eine Wahloption bei einem Vorsprung von mindestens zwei Stimmen die aktuell erforderliche Mehrheit erreicht hat oder die maximale Abstimmungszeit von 168 Stunden (1 Woche) verstrichen ist. Die Wahloption mit den meisten Stimmen gewinnt dann die Abstimmung. Hat keine einzelne Wahloption die meisten Stimmen, bleibt der Status Quo erhalten.
  • Abstimmungen können Gruppiert werden, wenn dies deutlich gekennzeichnet wird. Hierbei gewinnt die Option mit den meisten Stimmen innerhalb der Gruppe, welche die meisten Stimmen erhalten hat.
  • Die aktuell erforderliche Mehrheit ergibt sich aus mindestens zwei Dritteln der durchschnittlichen Wahlbeteiligung der letzten zehn regulären Abstimmungen. Ihr aktueller Wert ist dem Abstimmungs-Unterforum zu entnehmen.
  • In begründeten Fällen darf von der antragstellenden Person oder der Richterperson für eine Abstimmung eine Mindestdauer von 72 Stunden festgelegt werden. Die Richterperson darf dies innerhalb der Mindestdauer auch nachträglich festlegen. Bei gemeinschaftliche Anliegen, welche nicht nur eine Personen oder private Projekte betreffen, besteht immer eine Mindestdauer von 24 Stunden.
  • Wenn mindestens drei Personen eine Mindestdauer für eine Abstimmung fordern, kann durch die Richterperson bestimmt werden, dass diese Abstimmung nicht durch das Erreichen der aktuell erforderlichen Mehrheit beendet wird.
  • In Abstimmungen hat jede Person nur eine Stimme. Abstimmungen sind so zu gestalten, dass jede Person nur für einen Abstimmungspunkt abstimmen kann. Des Weiteren müssen Abstimmungen über die Möglichkeit der Enthaltung verfügen.
  • Umfragen, die lediglich einer Meinungsbildung dienen, sowie Abstimmungen, welche keine Möglichkeit der Enthaltung bieten, gelten nicht als reguläre Abstimmungen und haben daher keinen Einfluss auf die aktuelle Mehrheitsregelung. Sie sind außerdem nicht rechtlich bindend.

Verwaltungsposten und Ämter

Generelles

  • Aktuell besetzte Verwaltungsposten und Ämter können im Fall einer Neukandidatur neu besetzt werden. Eine Wahl oder ein Misstrauensvotum erfolgt immer durch eine Abstimmung.
  • Personen, die einen Verwaltungsposten oder ein Amt ausüben, können mittels einer Inaktivitätsfeststellung oder eines Misstrauensvotums ihres Amtes enthoben werden, sofern das Amt hierdurch nicht unbesetzt bleibt.
  • Eine Inaktivitätsfeststellung wird von einer Person initiiert. Sie ist erfolgreich, wenn die Person, deren Inaktivität festgestellt werden soll, nicht innerhalb einer Woche Widerspruch einlegt.

Verwaltungsposten

Die folgenden Posten existieren innerhalb der Verwaltung von Minecracy:

  • Minecracy verfügt über eine Schatzmeisterperson, welche für die Serverfinanzierung verantwortlich ist und das Spendenkonto verwaltet.
  • Minecracy verfügt über eine mit der Infrastruktur beauftragte Person, die gegenüber dem Serverhoster als Serverbesitzer fungiert und die Verwaltung über Server und Domain übernimmt.
  • Minecracy verfügt über eine mit Inhalt und Datenschutz beauftragte Person, die die inhaltliche und datenschutzrechtliche Verantwortung übernimmt.
  • Minecracy verfügt über Technikpersonen, die über vollständigen Zugriff auf den Server verfügen. Sie sind Ansprechpartner und verantwortlich für alle technischen Belange, setzen Spielerbeschlüsse um und beheben auftretende, technische Probleme.
  • Minecracy verfügt über Moderatorpersonen. Sie übernehmen die Verwaltung des Servers, Forums und Wiki, sind Ansprechpartner für nichttechnische Belange und beheben auftretende, nichttechnische Probleme.

Personen, die Verwaltungsposten oder Ämter übernehmen, sind mit den für die Ausübung notwendigen Rechten für Server, Forum und Wiki auszustatten. Eine genaue Auflistung, welche Rechte mit den einzelnen Posten verbunden sind, findet sich hier.

  • Der Multiplayer verfügt über eine Richterperson. Sie übt die Rechtsprechung im Rahmen dieser Regeln aus, verhängt angemessene Strafen für Regelverstöße und übernimmt die Schlichtung von Streitigkeiten.
  • Sollte die Richterperson selbst Teil der Streitparteien in einem Verfahren sein, so wird vor Beginn des Verfahrens von der Spielerschaft eine andere Person gewählt, die temporär diese Funktion übernimmt.

Innerhalb des Spiels

Umgang mit Mobs

  • Das Umbauen/Abbauen des Spawnpoints und von Lohenspawnern (engl. Blaze Spawner) bedarf einer Genehmigung per Abstimmung.
  • Das Craften von Withern in der Wildnis innerhalb der Weltgrenzen ist nur mit einer Genehmigung per Abstimmung sowie vorgegangener Ankündigung im Chat und im Kurznachrichten-Thread erlaubt. Außerhalb der Weltgrenzen gilt ein Sicherheitsabstand zur Weltgrenze von 250 Metern.
  • Sofern eine andere Person nicht absichtlich oder durch Nichtbeachtung von Hinweisen Schäden im Zusammenhang mit einem Wither verursacht, ist die Person, die den Wither geschaffen hat, für die Schäden verantwortlich.

Zerstörung, Fallen

  • Vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden sind zu beheben oder, sollte dies nicht möglich sein, zu melden.
  • Das Töten einer anderen Person ist generell nicht erlaubt. Selbiges betrifft das absichtlich herbeigeführte Töten einer anderen Person durch äußere Einflüsse. Ausnahmen stellen Situationen dar, in denen das Töten vorher ausdrücklich von der zu tötenden Person erlaubt worden ist, so etwa bei PvP-Veranstaltungen.
  • Das Aufstellen von Fallen ist nur erlaubt, wenn deren Existenz ausdrücklich gekennzeichnet wird oder wenn sie sich in als solche gekennzeichneten gesicherten bzw. privaten Bereichen befinden.
  • Ist eine Falle so konzipiert, dass sie sich selbst zerstört, so ist das Opfer nicht zum Ersatz der Falle verpflichtet.
  • Eine Person, die ein gezähmtes Tier einer anderen Person tötet, ist verpflichtet, ein neues Tier als Ersatz zu suchen. Die Person, der das getötete Tier gehörte, darf dann zum neuen Tier teleportiert werden.

Generelle Bauvorschriften

  • Bauwerke sind grundsätzlich an das Verkehrsnetz (z.B. mittels Straßen, Bahnlinien oder Häfen) anzubinden. In Einzelfällen kann eine Isolation beantragt werden.
  • Bauwerke, die in der Creative-Welt errichtet wurden, können unter den folgenden Bedingungen in die Survival-Welt kopiert werden:
    • Es müssen die entsprechenden Rohstoffe in der Survival-Welt vorhanden sein.
    • Die Rohstoffe müssen von der Person, der das Bauwerk in die Survival-Welt kopiert, gesichtet, gesichert und vernichtet werden.
    • Sollten Blöcke verbaut sein, die im Survival nur durch Cheaten zu erhalten sind, muss vorher im Forum ein entsprechender Cheatantrag gestellt werden.

Denkmalschutz und Welterbe

  • Gelände, das als Welterbe deklariert ist, sowie Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, dürfen nicht in größerem Umfang geändert werden.
  • Ein Denkmalschutz bzw. ein Welterbe kann nur durch eine Abstimmung festgelegt und aufgehoben werden.
  • Eine Struktur kann nur als Welterbe deklariert bzw. unter Denkmalschutz gestellt werden, sofern die Person, der sie gehört, falls es eine solche gibt, ihre Zustimmung dazu gibt.

Welt 5

  • Die Welt wird jenseits der Koordinaten +-5000 wöchentlich gelöscht bzw. neu generiert, jedoch nicht kartografiert. Ab +-5100 herrscht freies Bauen und Zerstören.
  • Der Missbrauch der regelmäßig gelöschten Weltteile jenseits von +-5000 is untersagt. Dies beinhaltet, ist jedoch nicht eingeschränkt auf, die regelmäßige Extraktion von Wertsachen von festen Orten.
  • Diebstahl ist generell nicht erlaubt. Ebenso ist die Zerstörung von Items sowie die Veränderung oder Vernichtung von Blöcken, die sich nicht im eigenen Besitz befinden, generell nicht gestattet.
  • Besitzer von Projekten können projektspezifische Regeln erlassen. Diese dürfen die bestehenden MP-Regeln erweitern, aber nicht verletzen. Sie sind im Wiki unter einem eindeutigen Artikelnamen zu verfassen und der Kategorie:Regeln hinzuzufügen.

Umgang mit Mobs

  • In eigenen Projekten gilt für das Craften von Withern eine Sicherheitszone von 180 Blöcken/Metern zur Grenze. Bei weniger als 180 Blöcken/Metern Abstand zu Projekten anderer Personen muss die Zustimmung der Person, die das jeweilige Projekt besitzt, eingeholt werden.
  • Es ist möglich, im eigenen Projektgebiet klar und deutlich festgelegte Gebiete festzulegen, in denen unregelmäßig auch ohne Ankündigung Wither gecraftet werden dürfen. Dies bedarf keiner Genehmigung.

Generelle Bauvorschriften

  • Bauten – ausgenommen öffentliche Infrastruktur - außerhalb von Hauptstadt und bestehenden Projektgebieten bedürfen einer Genehmigung per Abstimmung.
  • Im Fall von öffentlicher Infrastruktur gilt die Person, die sie erbaut bzw. anteilsmäßig das meiste Material dafür beschafft hat, als entscheidungsbefugte Bauperson.
  • Wird ein Grundstück oder ein Grundstücksteil aufgelöst, ist das dortige Bauwerk abzureißen, sofern es nicht in öffentliche Hand übergeben wird.

Bauvorschriften in der Hauptstadt

  • Der Baustil eines privaten Gebäudes ist mit den Personen in unmittelbarer Nachbarschaft vor dem Bau abzustimmen.
  • Unter y=40 haben U-Bahnen Vorrang vor Kellern, auch falls diese bereits bestehen.
  • Das Aufstellen von Leuchtfeuern (engl. Beacon) in/auf privaten Gebäuden ist verboten.
  • Oberirdische private Anbaugärten sind klein zu halten.

Historische Projekte

  • Projekte, deren besitzende Person seit mindestens zwei Jahren inaktiv sind, werden zu historischen Projekten deklariert.
  • In historischen Gebieten gilt per se Denkmalschutz für alle dort stehenden Gebäude.
  • Historische Projekte sind nicht im Besitz einer Person. Es besteht die Möglichkeit, per Abstimmung die Projekte ganz oder in Teilen zu übernehmen oder Infrastruktur durch sie hindurchzubauen. Anträge zur Übernahme der historischen Projekte heben den Denkmalschutz nur auf, wenn dies in dem Antrag explizit erwähnt wurde.

Welt 6

  • Die Welt wird jenseits der Koordinaten +-1500 wöchentlich gelöscht bzw. neu generiert, jedoch nicht kartografiert. Ab +-1600 herrscht freies Bauen und Zerstören.
  • Beim Bau der Welt stimmen sich alle Personen miteinander ab.
  • Für das Craften von Withern gilt eine Sicherheitszone von 180 Blöcken/Metern zu bebautem Gebiet. Bei weniger als 180 Blöcken/Metern Abstand muss die Zustimmung durch eine Abstimmung eingeholt werden.

Creative

  • Die Welt wird jenseits der Koordinaten +-512 wöchentlich gelöscht und nicht kartografiert.
  • Die Creative-Welt ist eine Spielwiese, es herrscht freies Bauen.
  • Die Creative-Welt kann jederzeit in Teilen oder komplett neu generiert werden.

Anhang: Regeln für Konferenzen und Verhandlungen

  • Die Personen, die Spielerkonferenzen bzw. Gerichtsverhandlungen leiten, übernehmen die Verantwortung dafür, dass diese entsprechend gesittet und zielführend stattfinden können. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten und sie besitzen die Befugnis, anere Personen, die sich nicht an ihre Anweisungen halten, von der Konferenz bzw. der Verhandlung auszuschließen.